AGB

Firma Leiter Baustoffe – Moosfeldstraße 4 – 84051 Essenbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorwort

Eine dauerhafte und stabile Geschäftsbeziehung basiert nicht auf allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auf einer guten Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen.
Trotzdem müssen wir einige Punkte in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen für alle Geschäfte mit unseren Kunden festlegen. 

I. Allgemeines

1.1. Wir liefern und erbringen sonstige Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen finden auch auf alle zukünftigen geschäftlichen Verbindungen Anwendung. Diese Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Dies gilt auch, wenn der Besteller den Bedingungen vor oder bei der Entgegennahme der Ware oder Leistung widerspricht.

1.2. Abweichende Bedingungen, insbesondere die Einkaufsbedingungen des Bestellers, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Terminabsprachen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen.

1.3. Darüber hinaus gelten die Gepflogenheiten im baugewerblichen Verkehr, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen.

1.4. Der Besteller stimmt zu, dass wir die personenbezogenen und firmenbezogenen Daten des Bestellers im Einklang mit den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten, auswerten und nutzen sowie zum Zweck der Leistungserbringung und Inkassierung weitergeben.

1.5. Die in unseren Prospekten, Anzeigen und anderen Angebotsunterlagen enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen sind nicht verbindlich, es sei denn, die darin enthaltenen Angaben wurden von uns ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

1.6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ersetzen alle früheren AGB.

 

II. Angebotsunterlagen & Aufträge

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, was bedeutet. Die Preise in den Angeboten gelten nur für die dort jeweils angegebenen Mengen. Die Aufträge bzw. Bestellungen des Kunden werden als Angebot zum Abschluss eines Vertrags angesehen. Angebote des Kunden gelten als akzeptiert, wenn wir sie entweder schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch bestätigen oder sie unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausführen. In diesem Fall wird die Rechnung als Auftragsbestätigung angesehen.Als Annahme kann Schweigen nicht gewertet werden.

2.2. Wir behalten uns das Eigentum sowie die Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und weiteren Unterlagen vor; diese dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, bevor sie an Dritte weitergegeben werden. Proben und Muster dienen als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Maße und Farbgebung. Die dem Angebot beigefügten Dokumente wie Illustrationen, Skizzen sowie Gewicht- und Maßangaben sind unverbindlich und freibleibend. Das gilt auch für Informationen von Dritten, vor allem für solche in Prospekten, Gebrauchsanweisungen und/oder anderen Druckerzeugnissen unserer Lieferanten. Dazu zählen Angaben, Beschreibungen, Illustrationen usw.


 

III. Preise

3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung.

3.2. Wenn es nach Vertragsschluss zu Kostenerhöhungen oder -senkungen kommt, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend anzupassen. Bei Kostensteigerungen, die nicht in unserer Verantwortung liegen, haben wir das Recht auf angemessene Preiserhöhungen. Auch bei Dauerschuldverhältnissen ist dies gültig. Wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht, kann der Preis jederzeit entsprechend angepasst werden.


 

IV. Zahlung

4.1. Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug zu zahlen. Er muss spätestens 8 Tage nach dem Rechnungsdatum gezahlt werden. Bei Überweisungen ist die Gutschrift auf unserem Bankkonto entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung.

4.2. Die Preise beinhalten keine Kosten für Lieferung und Versand.

4.3. Wir behalten uns im Falle des Zahlungsverzugs das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt Zinsen zu verlangen, die 5% über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen und einen eventuell darüber hinaus gehenden Schadensersatz zu verlangen.

4.4. Wir sind berechtigt unbekannten Auftraggebern gegenüber sowie bei Zahlungsverzug, Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

4.5. Es ist nur dann erlaubt, mit Ansprüchen aller Art aufzurechnen, wenn Forderungen gegen uns rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen dürfen nur Forderungen herangezogen werden, die rechtskräftig festgestellt wurden oder nicht bestritten werden. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.


 

V. Rücktritt

5.1. Sobald uns nach der Auftragsannahme Umstände bekannt werden, die den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährden, können wir unsere vertraglich vereinbarte Leistung verweigern, bis der Kaufpreis und alle anderen fälligen Forderungen vollständig beglichen sind. Wenn der Besteller in diesem Fall auf unser Verlangen hin keine Vorauskasse leistet oder keine Sicherheitsleistung erbringt, sind wir nach einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu fordern. Wir dürfen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde unrichtige Informationen zu seiner Bonität liefert oder aufgrund eines Umstandes, den wir nicht zu verantworten haben, ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist oder der Lieferung unüberwindbare Leistungshindernisse entgegenstehen.

 

VI. Annulierungskosten

6.1. Nur innerhalb eines Werktages nach Auftragserteilung und vor Ausführung des Auftrags kann der Kunde durch schriftliche Erklärung beantragen, den Vertrag aufzuheben. Es liegt nicht in unserer Verpflichtung, der Vertragsaufhebung zuzustimmen. Bei einer Zustimmung zur Vertragsaufhebung mittels schriftlicher Erklärung können wir bis zu 30% des Kaufpreises für die durch die Bearbeitung entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn verlangen, ohne dass dies die Möglichkeit ausschließt, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.

6.2. Rücknahmen von Sonderbestellungen sind ausgeschlossen. Bei der Rückgabe von einwandfreier Lagerware werden entsprechende Rücknahmekosten abgezogen. Bei Rücklieferungen aus dem Streckengeschäft sind die Vorgaben der jeweiligen Lieferanten maßgeblich. Sonderbestellungen sind binnen 21 Tagen nach ihrem Eingang bei der Lagerfirma Leiter abzuholen oder auszuliefern. Die Rechnung für die Ware erfolgt spätestens nach Fristablauf.

6.3. Umtausch ist eine freiwillige Serviceleistung und wird nur kulanzweise und ausschließlich als Gutschrift abzüglich oben genannter Rücknahmekosten gewährt. Weiterhin gilt eine zeitliche Befristung von 14 Tagen ab Kaufdatum. Es muss eine Rechnung vorgelegt werden. Ausgeschlossen ist Bestell- & reduzierte Ware sowie Sonder- & Maßanfertigungen und verderbliche Ware.


 

VII. Lieferzeit, Lieferung und Gefahrtragung

7.1. Die Gefahr und die Kosten für die Lieferung trägt der Kunde. Auch bei frachtfreier Anlieferung übergeht die Gefahr auf den Kunden, sobald die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die während des Transports auftreten.

7.2. Lieferung frei Baustelle/frei Lager bedeutet, dass die Anlieferung ohne Abladen erfolgt, wobei eine befahrbare Anfuhr Straße für einen schweren Lastzug vorausgesetzt wird. Bei einer Lieferung frei Baustelle, erfolgt die Anlieferung ohne Abladen, vorausgesetzt, dass die Anfuhr Straße mit einem schweren Lastzug bis zur Baustelle befahrbar ist. Falls das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person die gemäß obiger Vorgabe befahrbare Anfuhr Straße verlässt, so ist dieser verantwortlich für Schäden und Kosten, die auftreten. Der Kunde muss das Abladen sofort und fachgerecht durchführen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass sofort und schnellstmöglich entladen wird. Dem Kunden werden die Wartezeiten in Rechnung gestellt. Wenn das Entladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener Abmachungen von uns oder unserem Beauftragten vorgenommen wird, erfolgt dies am Fahrzeug. Es erfolgt keine Beförderung in den Bau.

7.3. Unsere Ware ist bei Lieferung, spätestens jedoch vor dem Einbau/Verarbeitung, nochmals auf Mängel zu überprüfen!

7.4. Kosten und Schäden, die bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware entstehen, trägt der Kunde. Gelieferte Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zurückgenommen.

7.5. Lieferfristen und -termine sind als ungefähre Angaben zu verstehen, vorbehaltlich einer korrekten und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Der Kunde darf seine ihm zustehenden Rechte erst nach schriftlichem Setzen einer Nachfrist von mindestens vierzehn Werktagen durch ihn an uns geltend machen.

7.6. Teillieferungen dürfen erfolgen und sind anzunehmen.

7.7. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die auf höhere Gewalt oder Ereignisse zurückzuführen sind, die eine Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, selbst wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten auftreten – liegen auch dann nicht in unserer Verantwortung, wenn verbindliche Fristen und Termine vereinbart wurden. Sie autorisieren uns, die Lieferung bzw. die Leistung für die Zeit der Behinderung plus eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


 

VIII. Haftung & Gewährleistung

8.1.In dem Umfang, in dem wir zur Gewährleistung verpflichtet sind, beheben wir die Mängel oder liefern Ersatz. Ob Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, liegt in unserer Hand. Ansprüche, die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen. Um Gewährleistungsansprüche zu wahren, muss der Kunde die Lieferung ohne Verzögerung untersuchen. Beanstandungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich vorzunehmen, und zwar ohne Beschränkung auf offensichtliche Mängel. Werden im Zuge der Verarbeitung oder danach Mängel evident, sind diese umgehend schriftlich zu beanstanden. Die Verarbeitung ist umgehend zu stoppen, bis der Sachverhalt ordnungsgemäß geklärt ist. Liefergegenstände mit Mängeln sind in dem Zustand, in dem sie zum Zeitpunkt der Mangelentdeckung waren oder sind, uns zur Besichtigung bereitzustellen oder auf unsere Anfrage hin an uns zu senden. Wird die Ausschlussfrist versäumt, wird die Ware nicht zur Besichtigung bereitgehalten oder erfolgt trotz des festgestellten Mangels eine Weiterverarbeitung, übernehmen wir keine Haftung für den Mangel.

8.2. Holz ist ein Produkt der Natur. Die Vielzahl von natürlichen Farb-, Struktur- und weiteren Variationen innerhalb einer Holzart ist eine Eigenschaft des Naturprodukts und stellt keinen Mangel dar. Dies gilt besonders für natürliche Farbänderungen, optische Differenzen zwischen Lieferung und Muster/Katalog, optische Abweichungen bei Nachlieferungen, Schäden aufgrund ungeeigneter klimatischer Bedingungen am Einbauort, sowie für Unterschiede in der Holzmaserung und der natürlichen Holzfarbe.

8.3. Eine Gewährleistung entfällt, wenn die gelieferte Ware nicht fachgerecht gelagert wurde oder wenn Richtlinien des Handwerks, unserer Firma oder unserer Zulieferanten nicht eingehalten werden. Dies trifft ebenfalls auf das nicht fachgerechte Schleifen, Versiegeln, Purieren sowie auf unsachgemäße Pflege und Abnutzung durch die Nutzung des Produkts zu.

8.4. Gewährleistungsansprüche jeglicher Art müssen innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung geltend gemacht werden. Sie endet jedoch spätestens mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist unseres Vorlieferanten.

8.5. Schadensersatzansprüche des Kunden, unabhängig von ihrer rechtlichen Grundlage, insbesondere aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen des Schuldverhältnisses oder aus Deliktsrecht, sind ausgeschlossen, sofern nicht eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht und kein Vorsatz oder grobes Verschulden vorliegt. Dieser Haftungsausschluss umfasst insbesondere Folgeschäden, Kosten für Ein- und Ausbau sowie Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers. Falls eine Haftung für Schadensersatz besteht, ist diese auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen vollständig bezahlt und getilgt sind, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Vorbehaltswaren vor. Im Fall vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, besonders bei Zahlungsverzug, sind wir ohne Fristsetzung berechtigt, durch einseitige Erklärung das Besitzrecht des Kunden zu beenden und die Rückgabe der noch nicht verarbeiteten Ware zu verlangen.

9.2. Um den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, ist es nicht nötig, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde muss uns sofort jeden Zugang gewähren, damit entsprechende Feststellungen getroffen und das Besitzrecht sowie die Verfügungsbefugnis ausgeübt werden können.

9.3. Der Kunde darf die gelieferte Ware im normalen ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen sowie bearbeiten und verarbeiten. Wenn Vorbehaltsware mit Ware, die nicht im Eigentum von Firma Leiter steht, verbunden, vermischt oder vermengt wird, so werden wir entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Miteigentümer. Wir akzeptieren die Übertragung des Eigentums. Falls die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, die nicht unser Eigentum sind, untrennbar vermischt wird, so überträgt uns der Kunde bereits jetzt einen anteiligen Miteigentumsanteil an der neuen Sache. In diesem Fall tritt der Besteller bereits jetzt die Vergütungsansprüche, die gegen Dritte entstehen, mit allen Nebenrechten in Höhe der noch offenen Forderungen an uns ab und ermächtigt uns bereits jetzt zur Einziehung dieser Ansprüche. Hiermit akzeptieren wir die Abtretung und die Einziehungsermächtigung.

9.4. Ohne unsere Zustimmung ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware nicht zulässig. Der Kunde hat uns bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen und Eingriffen Dritter unverzüglich und vollständig zu informieren. Unser Vorhaltseigentum ist den Vollstreckungsbeamten und anderen Dritten offenzulegen.


 

X. Schlussbestimmung und anzuwendendes Recht

10.1. Erfüllungs- & Gerichtsort ist Landshut.

10.2. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen ist, selbst wenn der Kunde im Ausland ansässig ist.

10.3. Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


 

 Firma Leiter Baustoffe                                       Bürozeiten:                                                                                                                                                                      Moosfeldstraße 4                                               Mo - Fr 10:00 - 17:00 Uhr                                                                                                                                                              84051 Essenbach                                              Beratung und Besichtigung nach Terminvereinbarung                                                           Besuchen Sie uns.                          Tel-Büro: 08703-2324                                        Mo - Sa 08:00 - 18:00 Uhr                                                                                                       Selbst der weiteste Weg lohnt sich! 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.